Patienteninfos - Dres. med. Strohmeier
Zur Abschätzung ob Sie Infarktgefährdet sind steht im Internet eine Seite zur Verfügung. Durch Eingabe verschiedener Daten wird Ihr persönliches Risiko eingeschätzt einen Herzinfarkt zu erleiden.
Im Rahmen unserer Anti- Aging Sprechstunde könne wir Ihnen Möglcihkeuíten zur Risikominimierung aufzeigen.
Ihre
Drs. Martin und Gabriela Strohmeier
Reisebüro muss auf Behinderung eingehen.
Bucht ein erkennbar schwerbehinderter Rollstuhlfahrer eine Pauschalreise, so ist das Reisebüro und der Reiseveranstalter verpflichtet, für die behindertengerechte Unterkunft alle Voraussetzungen zu schaffen. Durch Nachfrage bei dem Behinderten muss bereits im Reisebüro erkundet werden, welches seine besonderen Bedürfnisse sind und dies in der schriftlichen Anmeldung festgehalten werden. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bedürfnisse bis zum Reiseantritt verwirklicht werden.
Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, AZ.: 2/24S213/06
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